Klimaanlagen Wartung durch Strauß Kälte-Klimatechnik Ges.m.b.H.

Kälte- und Klimaanlagen Service und Wartung

Verlässliche und sichere Langlebigkeit durch Wartung und Service

Für den einwandfreien Betrieb Ihrer Kälte-und Klimatechnik bedarf es eines leistungsstarken und vor allem flexiblen Partners, damit ein weitgehend störungsfreier und sicherer Betrieb Ihrer Anlage gewährleistet werden kann. Zudem sichert eine fortwährende Wartung Ihrer Anlage zum einem die Ausfallssicherheit und zum anderen das optimale Zusammanspiel von Energie und Leistung Ihrer Geräte.

Die Zusammenarbeit mit führenden Herstellern sichert Ihnen zudem eine Verfügbarkeit der Ersatzteile über mehr als ein Jahrzeht!

Wie oft sollten Klima- und Kälteanlagen gewartet werden?

 

Auch hier können wir aus unserer Erfahrung im gewerblichen Bereich folgende gesetzlichen Richtwerte an unsere zufriedenen Kunden weitergeben:

  • Was muss bei einer Klimaanlage gewartet werden? Wie reinige ich eine Klimaanlage?

Wir von Strauß Kälte Klimatechnik Servicieren und Warten alle von uns installierten Anlagen. Neben einer Überprüfung gemäß § 22 der Kälteanlagenverordnung überprüfen wir bei einer Wartung sämtliche Schalt- und Regelgeräte und führen eine Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen und der Anlagenparameter mit dem DAIKIN Service Checker durch. Neben der Temperaturkontrolle werden Betriebsdrücke und eine Dichtheitskontrolle mit einem Lecksuchdetektor durchgeführt. Des Weiteren säubern wir alle Außengeräte. Bei den Innengeräten erfolgt zusätzlich eine Filterkontrollleuchten- Rückstellung, die Reinigung und Desinfektion der Filter, sowie eine Tauwasserpumpen- und Abflusskontrolle. Abschließend erfolgt eine Eintragung in das Prüfbuch und die Anbringung einer Prüfplakette. Geschäftskunden sind vom Gesetzgeber verpflichtet ihre Anlagen 1 einmal Jahr warten zu lassen.

  • Was passiert, wenn ich meine Klimaanlage nicht warten lasse?

Als Gewerbekunde sind sie gesetzlich verpflichtet, ihre Klimaanalage 1x im Jahr warten zu lassen. Bei einer Nichtbeachtung und eventuelle daraus entstehenden Schäden haften Sie als Betreiber. Zudem werden Ihre Klimageräte nicht gereinigt und desinfiziert und können so unangenehme Gerüche verbreiten. Leistung, Effizienz und Lebensdauer Ihrer Geräte könnte ohne eine Wartung stark abnehmen. 
Gemäß der gewerblichen Nutzung von Klimageräten wird auf eine Prüfpflicht hinsichtlich eines ordnungsgemäßen Zustands von mindestens einmal im Jahr bzw. maximal in zeitlichen Abständen bis zu 15 Monaten hingewiesen. (§13 der Arbeitsstättenverordnung für Klimaanlagen)

  • Was muss bei einer installierten Kältetechnik zum Thema Wartung beachtet werden?

Bei einer installierten Kältetechnik beträgt die maximale Betriebsdauer bis zur nächsten fälligen Überprüfung der Betriebssicherheit ein Jahr. Die allfällige Untersuchung hat durch eine befugte und fachlich ausgebildete Person zu erfolgen. Dies gilt im besonderen Maße nach Betriebsstörungen, Instandsetzungen sowie Adaptionen an der Anlage. (§22 der Kälteanlagenverordnung bzw. § 22 (1) Kälteanlagen)

Dichtheitsprüfungen sind abhängig vom Kältemittel und der Füllmenge zwischen viermal und einmal pro Jahr gemäß EU Verordnung Nr. 517/2014 Artikel 4+6 vorzunehmen.

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